Technische Ausrüstung ...
Leistungsbild Technische Ausrüstung nach § 55 HOAI
Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen
Ermitteln der Voraussetzungen zur Lösung
der technischen Aufgaben
Projekt- und Planungsvorbereitung
Erarbeiten der wesentlichen Teile einer
Lösung der Planungsaufgabe
System- und Integrationsplanung.
Erarbeitung der endgültigen Lösung
der Planungsaufgabe
Erarbeitung der Vorlagen für die erforderlichen
Genehmigungen
Erarbeiten und Darstellen der ausführungsreifen
Planungslösung
Ermitteln der Mengen und Aufstellen
von Leistungsverzeichnissen
Prüfen der Angebote und Mitwirken
bei der Auftragsvergabe
Überwachung der Ausführung des Objekts
Überwachen der Beseitigung von Mängeln und
Dokumentation des Gesamtergebnisses
Unser Leitmotiv: Wir machen jedes Kundenprojekt zu „unserem“ Projekt
IGE-Geschäftsleitung